VivaBasis VivaLima + Artemisia | Stevia | Zistrose

Alkoholischer Kräuterauszug aus verschiedenen Kräutern

19,80 €*

Inhalt: 30 Milliliter (0,66 €* / 1 Milliliter)

Nicht mehr verfügbar

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Größe
Produktnummer: VB8021
Hersteller: SophiaViva
Gewicht: 0.08 kg
Produktinformationen "VivaBasis VivaLima + Artemisia | Stevia | Zistrose"


Alte Zusammensetzung VivaLima vor 10. Juni 2020

Dieses Produkt ist ein Auslaufprodukt und wird nicht nachproduziert! 


KEIN LEBENSMITTEL!


Alkoholischer Auszug durch kalte Mazeration des jeweiligen Pflanzenanteils in hydroalkoholischer Lösung.

Erhältlich als 30ml oder 100ml Blauglasflasche mit Pipettenverschluss.

 

 

Zutaten

nach der Rezeptur des "Lyme-Cocktail" aus dem Buch "Die biologische Behandlung der Lyme-Borreliose" von Dr. med. Dietrich Klinghardt und Ariane Zappe
ohne Phospholipide

Wasser, Ethylalkohol, Alkoholische Auszüge aus

  • Kalmegh (Andrographis paniculata)
  • Säckelblume (Ceanothus americanus)
  • Koriander (Coriandrum sativum)
  • Staudenknöterich (Polygonum cuspidatum)
  • Bienenharz (Propolis)
  • Stechwinde (Smilax medica), enhält Steroid-Saponine. Kann Magenreizung, temporäre Nierenschäden, Brechdurchfall, ZNS-Lähmung verursachen.
  • Einjähriger Beifuß (Artemisia annua)
  • Zistrose (Cistus incanus)
  • Stevia (Stevia rebaudiana)
  • Ringelblume (Calendula officinalis)
Spirituosen, 45% vol.
 

Achtung

Einschätzung von Popolis vom BfR (Bundesamts für Risikobewertung)

Es wurde auch von vereinzelten Verdachtsfällen allergischer Reaktionen im Zusammenhang mit der oralen Zufuhr von propolishaltigen Produkten, z.B. als Tabletten, Tropfen oder Darrei- chungsformen zum Lutschen, berichtet (Hay and Greig, 1990; Menniti-Ippolito et al., 2008). Als allergen können die Inhaltsstoffe Kaffeesäure-3-methyl-2-butenylester, Kaffeesäure-2- methyl-2-butenylester, Kaffeesäure-3-methyl-3-butenylester, Kaffeesäurephenylethylester und Benzylcinnamat und Benzylsalicylat eingestuft werden (Walgrave et al., 2005). In Propo- lis wurden mehr als 200 verschiedene Substanzen identifiziert, wobei je nach geographi- schem Ursprung Unterschiede in der Zusammensetzung bestehen (Marcucci, 1995; Banko- va et al., 2000; Bankova, 2005). 


Hinweis

Aufgrund der aktuellen EU-Gesetzgebung ist es nicht erlaubt Zistrose (Cistus incanus), Stevia (Stevia rebaudiana) und Einjährigen Beifuß | Sweet Annie (Artemisia annua) als Lebensmittel zu verkaufen. Zistrose (Cistus incanus), Stevia (Stevia rebaudiana) und Einjähriger Beifuß | Sweet Annie (Artemisia annua) fallen unter die EU-Novel-Food Verordnung, da die Pflanzen vor 1997 nicht ausreichend dokumentiert als Lebensmittel bekannt war.

Bitte sprechen Sie off-label Verwendungsmöglichkeiten mit Ihrem Therapeuten ab.

 

 

 

Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

 

Für Kinder unzugänglich aufbewahren!


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Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken während der Schwangerschaft kann selbst in geringen Mengen schwere Konsequenzen für die Gesundheit des Kindes nach sich ziehen.

 

Abgabe AUSSCHLIESSLICH für privaten Endverbrauch und an Personen über 18 Jahren. 

 

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